Unsere AGB's in Kurzfassung
Es gelten die ÖNORMEN B 2120, B 2220, B 2219 und B 2209 sowie die Fachrichtlinien für Angebot, Ausführung und Abrechnung. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichen Massen vor Ort gemessen.
Der Kostenvoranschlag beruht auf Erfahrungswerten - verrechnet werden ausschliesslich vor Ort erbrachte Leistungen.
Es gilt verbindlich vereinbart, daß jeder Arbeitseinsatz mindestens die Tagesleistung einer Partie (2 Mann) umfaßt. Bei Leistungen je Arbeitseinsatz unter einer Tagesleistung sind wir berechtigt, die An/Abfahrtskosten nach Aufwand in Rechnung zu stellen.
Es werden generell bei allen Anfragen genormte-/zugelassene Produkte und Materialien eines Erzeugers unserer Wahl angeboten. Bei Auftragserteilung bzw. vor Ausführung wird, auf Anforderung, durch den Auftraggeber bemustert.
Es gilt als verbindlich vereinbart, daß das Rücktrittsrecht gemäß Konsumentenschutzgesetz bei mündlicher und/oder schriftlicher Bestellung nach Leistungsbeginn ausgeschlossen ist.
Wir sind jedefalls berechtigt, die erbrachten Leistungen/Lieferungen in Rechnung zu stellen.
Der Besteller verpflichtet sich, für die termingerechte Bezahlung zu sorgen. Bei Zahlungsverzug werden die Mahnkostes des KSV zuzüglich Verzugszinsen (12% p.A.) in Rechnung gestellt.
Gerichtsstand ist ausschließlich der Ort der Niederlassung des Auftragnehmers.
